Gemeinderat für Öffnungszeiten beim Volksbegehren doch zuständig

16. Januar 2013

Die SPD-Gemeinderatsfraktion in Zell am Main setzt mit Hilfe der SGK Bayern die beantragten längeren Öffnungszeiten für das Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" durch. Der Rechtsauffassung der CSU-Bürgermeisterin, alleine dafür zuständig zu sein, konnte das CSU-geführte Landratsamt nicht unumschränkt zustimmen. Als Reaktion auf die schnelle Hilfe wird die Fraktion der SGK beitreten.

Mit Hilfe des Musterantrags, den die SGK Bayern für das Volksbegehren entwickelt hatte, wollte die SPD-Fraktion bessere Öffnungszeiten erreichen. Bei der Beratung des Antrags, den die Freien Wähler aktiv unterstützten, erklärte sich die Bürgermeisterin (CSU) und ihr Geschäftsführer als alleinig zuständig erklärt und wies damit den Antrag einer Ausweitung zurück.

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat in Zell a.M. wehrte sich gemeinsam mit den Freien Wählern gegen eine Entmündigung des Gemeinderates in Sachen Öffnungszeiten beim Volksbegehren gegen Studiengebühren. Mit Hilfe der SGK und eines unserer ehrenamtlichen Juristen wurde ein Teilerfolg erzielt, der das gewünschte Ergebnis brachte: Das Landratsamt räumte ein, dass die Rechtsauffassung der Fraktion und der SGK nicht von der Hand zu weisen sei. Unser Argument war, dass aufgrund der überragenden Bedeutung der Direkten Demokratie und des Einsatzes der Verwaltung außerhalb der normalen Öffnungszeiten keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung vorliege. Um eine teure Sondersitzung zu vermeiden, einigte sich die SPD-Fraktion mit der Bürgermeisterin, die Öffnungszeiten im gewünschten Umfang auszuweiten.

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