„Alle Mitglieder der SPD, die kommunale öffentliche Wahlämter (Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landrat, Beigeordneter) oder Mandate in kommunalen Vertretungs-körperschaften innehaben, werden aufgefordert, Mitglied in der SGK in ihrem jeweiligen Bundesland zu werden.“
Der SPD-Konvent betont mit diesem Beschluss die Notwendigkeit einer gemeinsamen solidarischen Interessenvertretung der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SPD.